Bietermitteilung 13.12.2016
A 9, A 10, Neubau von begehbaren VZB (A-2016-0096)
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Grund von Unstimmigkeiten im Leistungsbereich 61.29 Schutz- und Leiteinrichtungen wurden die Leistungsverzeichnisse für die A 9 und A 10 überarbeitet (ab Pos. 61.29.0060)
und stehen Ihnen mit der Version 3 der Vergabeunterlage ab sofort auf der Plattform zur Verfügung.
Weiterhin wurden Hinweise zur Verkehrsführung beim Bau der VZB auf der A9 ergänzt. Diese sind in der Zipp-Datei „Ausführung VZB A 9“ enthalten und bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Weitere Bieteranfragen werden wie folgt beantwortet:
Frage: 1. Sind die Kosten für den dynamischen Verkehrshalt zur Montage der Riegel in die Positionen „VZB Rahmenbr.“ mit einzurechnen? Wer darf den Verkehrshalt vornehmen? Ein Verkehrssicherungsunternehmen, die Autobahnmeisterei oder nur die Polizei?
Antwort: Dyn. Verkehrshalte ist für die A10 in OZ 61.05.110 erfasst und A9 in 61.05.0130
Frage 2. Zur Beschichtung der Ankerbolzen im Endzustand muss ein Beschichter 4 mal je Fundament rausfahren und an der Autobahn beschichten. Dies ist so beabsichtigt?
Antwort: Die Beschichtung der Ankerbolzen ist in der OZ 61.18.0060 einzukalkulieren. Die
Ausführung ist dem AN überlassen.
Der Eröffnungstermin ist verlegt auf den 05.01.2017 um 11:00 Uhr
Die vorgenannten Ergänzungen und Änderung werden Bestandteil der Verdingungsunterlage. Wir bitten dies bei der Kalkulation des Bauvorhabens und in Ihrem Angebot zu berücksichtigen. Angebote, die die v. g. Ergänzungen und Änderungen nicht berücksichtigen, sind unvollständig und werden nach § 16 VOB/A ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Martina Siebke
Stabsstelle Vergabe und Vertragswesen
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