Teilnahmebedingungen

Die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten werden zum Zweck Ihrer Identifizierung als Bewerber / Bieter in Vergabeverfahren erhoben und gespeichert.

Sie werden zu diesem Zwecke an die Vergabestellen des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg weitergeleitet.

Mit dem Akzeptieren der nachfolgenden Nutzungsbedingungen willigen Sie in diese Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von Ihnen eingegebenen Daten ein.


Nutzungsbedingungen für die Vergabeplattform des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg

Präambel

Das Land Brandenburg, vertreten durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (nachfolgend Betreiber genannt) stellt eine webbasierte Vergabeplattform (nachfolgend Vergabeplattform genannt) zur Verfügung, auf der Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt werden.

Der Betreiber gibt auf seiner Vergabeplattform die geplanten Ausschreibungen in Ergänzung zum Vergabemarktplatz Land Brandenburg (https://vergabemarktplatz.brandenburg.de) bekannt.

Nutzer der Vergabeplattform des Betreibers (https://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de) im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind natürliche und juristische Personen, die sich über die Vergabeplattform zu Vergabeverfahren informieren bzw. sich daran beteiligen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Vergabeplattform zwischen dem Betreiber und den Nutzern der Vergabeplattform. Sie entfalten keinerlei Wirkung auf die über die Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren.

§ 2 Vertragsgegenstand

Nach erfolgter kostenloser Registrierung erhält der Nutzer die Möglichkeit und Berechtigung, über eine Softwareapplikation die im Rahmen der Registrierung für ihn freigegebenen Funktionalitäten der Vergabeplattform des Betreibers zu nutzen.

§ 3 Infrastrukturelle Voraussetzungen

Zur Nutzung der Vergabeplattform benötigt das sich beteiligende Unternehmen einen internetfähigen PC mit Webbrowser.

Artikel 8 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz) findet Anwendung.

§ 4 Beginn und Beendigung des Nutzungsverhältnisses

(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der kostenlosen Registrierung.

(2) Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen den Betreiber zur Verweigerung des Zugriffs auf Projekträume. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(3) Abgabe elektronischer Angebote
Um Angebote in elektronischer Form abgeben zu können, ist eine kostenlose Registrierung auf der Vergabeplattform sowie die Verwendung des AI BIETERCOCKPITs erforderlich. Das AI BIETERCOCKPIT steht nach der kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform ebenfalls kostenlos zum Download bereit. Elektronische Angebote sind mit dem AI BIETERCOCKPIT zu verschlüsseln und zu übermitteln. Auf anderem Wege eingehende elektronische Angebote werden ausgeschlossen.

(4) Kommunikation im Vergabeverfahren
Informationen zum Vergabeverfahren, auch die Zuschlagserteilung, erfolgen per Kommunikation über die Vergabeplattform oder in Ausnahmefällen mittels anderer elektronischer Medien. Die Vergabeplattform ist unter der Web-Adresse https://www.ausschreibungen.ls.brandenburg.de erreichbar.

Die weitere Kommunikation, einschließlich der Übernahme und Übergabe von elektronischen Erklärungen (mit Ausnahme der Abgabe eines Angebotes) zwischen Vergabestelle und Unternehmen, erfolgt grundsätzlich über ein Nutzerkonto (im AI VM).

Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird das Unternehmen darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Das Unternehmen ist für die Richtigkeit und Erreichbarkeit der hinterlegten E-Mail-Adresse verantwortlich. Die Nachricht gilt als spätestens am nächsten Werktag 10:00 Uhr zugestellt. Die Vergabeunterlagen können ohne Registrierung eingesehen und heruntergeladen werden. Beim Unterlassen der freiwilligen und kostenlosen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.

(5) Der Nutzer kann das Nutzungsverhältnis jederzeit beenden und die Löschung seiner bei der Registrierung mitgeteilten Daten verlangen. Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt durch Schließung des Benutzerkontos (Unternehmens- Account) durch den Nutzer. Dem Nutzer wird hierfür die Möglichkeit der eigenständigen Schließung seines Kontos / Accounts im System eingeräumt.

§ 5 Inhalt des Nutzungsrechts

(1) Der Nutzer erhält mit Beginn des Nutzungsverhältnisses kostenlos das nicht ausschließliche und auf die Laufzeit des Nutzungsverhältnisses zeitlich beschränkte Recht, auf die Vergabeplattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der Vergabeplattform verbundenen und für den Nutzer freigegebenen Funktionalitäten zu nutzen. Der Betreiber wird sich bemühen, im Rahmen der Möglichkeiten den Nutzern den Zugang zur Vergabeplattform zu verschaffen. Dazu ermöglicht der Betreiber den Zugriff auf die Vergabeplattform und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Unterlagen. Der Betreiber stellt den Nutzern kostenfrei das Programm "Bietercockpit" für die elektronische Angebotsabgabe über die Vergabeplattform zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Nutzung der Vergabeplattform besteht nicht. Weitere Nutzungsrechte, insbesondere an der Vergabeplattform selbst bzw. den Softwareapplikationen oder der Betriebssoftware, erhält der Nutzer nicht.

(2) Die Nutzung der Vergabeplattform ist kostenfrei.

(3) Die für den Nutzer der Vergabeplattform freigegebenen Funktionalitäten beinhalten folgende wesentlichen Einzelmaßnahmen bzw. Vorgänge:

- die Information über die Ausschreibungen des Betreibers
- das Herunterladen der Verdingungsunterlagen
- Kommunikation innerhalb des Vergabeverfahrens mit der Vergabestelle
- die Abgabe elektronischer Angebote
- die Möglichkeit, bis zum Eröffnungstermin ein Angebot zurückzuziehen und erneut ein Angebot abzugeben.

(4) Im Rahmen der Durchführung eines konkreten Vergabeverfahrens besteht für den Nutzer die Möglichkeit vom elektronischen zum herkömmlichen schriftlichen Verfahren (sofern zugelassen) zu wechseln. Etwas anderes gilt nur, sofern dies in der Bekanntmachung anders geregelt ist. Ein Wechsel vom herkömmlichen Schriftformverfahren zum elektronischen Verfahren ist nicht möglich.

(5) Außerhalb der in Abs. 1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der Vergabeplattform selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bei Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform ebenfalls keinerlei weitere Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(6) Der Betreiber ist berechtigt, die Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Es kann deshalb auch während der Durchführung eines elektronischen Vergabeverfahrens zur Vornahme von Modifikationen bei der Nutzung der Vergabeplattform kommen.

§ 6 Pflichten des Nutzers

(1) Sobald sich der Nutzer an einem konkreten Vergabeverfahren über die Vergabeplattform beteiligt, wird für die Entgegennahme von elektronischen Erklärungen auf der Vergabeplattform für jeden Nutzer ein Nutzerkonto eingerichtet. Der Nutzer erklärt sich im Rahmen dieser Nutzungsbedingung damit einverstanden, dass die weitere Kommunikation zwischen Vergabestelle und Nutzer ausschließlich elektronisch über dieses Nutzerkonto erfolgt. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der Vergabeplattform eingegangen sind, wird der Nutzer darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse selbst verantwortlich. Mit Eingang auf dem Nutzerkonto gelten die Erklärungen als zugegangen.

(2) Der Nutzer stimmt zu, dass er per E-Mail an die angegebene Adresse über Nutzungs- und Funktionsänderungen sowie Neuigkeiten zur Vergabeplattform informiert werden darf. Ansprüche auf diese Art der Informationsbereitstellung bestehen nicht.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten der Vergabeplattform unverzüglich mitzuteilen.

(4) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur Vergabeplattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen an Dritte.

(5) Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Betreibers Rechte und Pflichten aus diesem Nutzungsverhältnis auf Dritte zu übertragen.

(6) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt den Betreiber zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs.

§ 7 Leistungsstörungen und deren Folgen für das Vergabeverfahren

(1) Aufgrund der Struktur des Internets hat der Betreiber keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet. Er haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.

(2) Der Betreiber kann die Nutzung der Plattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Vergabeplattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich der Betreiber bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit der Vergabeplattform umgehend wiederherzustellen.

(3) Ist die Nutzung der Vergabeplattform auf Grund eines Umstandes, den der Betreiber zu vertreten hat, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Nutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die Vergabeplattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens. Insbesondere gilt ein rechtzeitig abgesendetes und aufgrund dieses Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist bei dem Betreiber eingegangenes Angebot eines Nutzers im Rahmen eines solchen Vergabeverfahrens nicht als verspätet eingegangen im Sinne der einschlägigen Vorschriften.

(4) Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung der Vergabeplattform, kontaktiert er unmittelbar die Hotline im Auftrag des Betreibers unter:

Telefon: +49 931-88061-44 oder
Fax: +49 931-88061-40 oder
E-Mail: support@ai-ag.de

damit der Betreiber angemessene Maßnahmen ergreifen kann, um die Störung zu beseitigen. Die Kontaktaufnahme seitens der Nutzer der Vergabeplattform, die sich an einem konkreten Vergabeverfahren beteiligen wollen, erfolgt anonym, um die Vertraulichkeit dieses Verfahrens zu gewährleisten. Stellt ein Nutzer eine Störung fest, hat er jede weitere Nutzung der Vergabeplattform zu unterlassen. Nutzt er die Vergabeplattform dennoch weiter, verliert er die in Abs. 3 definierten Rechte.

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Der Betreiber wird Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Mit seiner Anmeldung auf der Vergabeplattform stimmt der Nutzer der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten zu.

(2) Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben (Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet).

- Firmenname*
- Rechtsform*
- Handelsregister-Nummer
- Umsatzsteuer-ID*
- Steuernummer*
- Name der Niederlassung*
- Straße* und Hausnummer*
- Postleitzahl* und Ort*
- Land*
- Bundesland*
- Webadresse*
- Anrede*
- Titel
- Nachname*
- Vorname*
- Abteilung
- Telefon*
- Telefax*
- E-Mail*
- Benutzername*
- Passwort*

(3) Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht.

(4) Die Vergabeplattform des Betreibers arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen, welche auf die konkreten Gegebenheiten und Sicherheitsanforderungen hin überprüft wurden.

(5) Dem Nutzer werden insbesondere folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit auch in seiner Sphäre zu gewährleisten:

- Die Signaturkarte, das Kartenlesegerät sowie der PC des Endanwenders sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung Signatur- relevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.
- Der Anwender hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen.
- Der Anwender hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird, noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.

(6) Die Vertragsparteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig dazu, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die jeweils andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 9 Haftung

(1) Der Betreiber haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter, mit deren Hilfe der Nutzer über das Internet auf den Vergabemarktplatz zugreift (vgl. auch § 7 Abs. 1 der Nutzungsbedingungen).

(2) Darüber hinaus haftet der Betreiber für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

(3) Der Betreiber sichert die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten der Vergabeplattform und der Software nur im Rahmen dessen zu, was nach aktuellem Stand der Technik zu erwarten ist.

(4) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen (insbesondere die in § 8 Abs. 6 erwähnten Maßnahmen) nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(2) Sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, der für die jeweilige Vergabestelle zuständige Gerichtsstand.

(3) Der Betreiber kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Er ist darüber hinaus berechtigt, die Einrichtungen der Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Bei lfd. Vergabeverfahren sind ggf. - bei vergabeverfahrensrelevanten Änderungen - die registrierten Bieter zu informieren.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingung im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.

Stand: Oktober 2020